Beantragung von Zahnersatz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wenn eine Zahnzusatzversicherung besteht
In unserem aktuellen Gesundheitssystem verschwimmen die Grenzen zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Viele gesetzlich Versicherte sind über Zahnzusatzversicherungen zusätzlich abgesichert. Ob und wie viel die Zahnzusatzversicherung erstattet, ob es Sperrfristen oder grundsätzliche Eigenanteile gibt, kann im Grunde nur durch eine Beantragung eines Zahnersatzes herausgefunden werden. Die meisten Zusatzversicherungen orientieren ihren Versicherungsumfang an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Grundsätzlich gilt daher folgende Reihenfolge bei der Einreichung der Unterlagen:
1. Heil- und Kostenplan zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Zahnersatzplanung (Heil- und Kostenplan) wird von Ihnen an die gesetzliche Krankenversicherung geschickt oder persönlich eingereicht. Bitte denken Sie an Ihr ausgefülltes Bonusheft bei der Beantragung.
Die gesetzliche Krankenversicherung prüft und genehmigt den Heil- und Kostenplan und sendet ihn an Sie zurück. Auf dem rosafarbenen Formular ist schriftlich die Höhe der Erstattung vermerkt.
2. Genehmigten Heil- und Kostenplan zur Zusatzversicherung
Der genehmigte Heil- und Kostenplan wird - sofern vorhanden - im Original an den privaten Krankenversicherer der Zahnzusatzversicherung geschickt.
Die Private Krankenversicherung prüft den genehmigten Heil- und Kostenplan und Ihren Versicherungsstatus und sendet Ihnen alle Originalunterlagen zurück. In einem Anschreiben wird Ihnen die Höhe der Erstattung mitgeteilt.
3. Genehmigten Heil- und Kostenplan unterschrieben an die Praxis
Nachdem Sie die von den beiden Versicherern bearbeiteten Unterlagen zurückbekommen haben, können Sie eine Entscheidung treffen, ob die von uns für Sie beantragte Therapie aus finanzieller Sicht möglich ist. Bei Unklarheiten ist zunächst die gesetzliche Krankenversicherung oder der Versicherungsvermittler, bzw. die private Zusatzversicherung selbst Ihr Ansprechpartner. Bleiben Fragen offen, versuchen wir Sie bestmöglich zu unterstützen. Wenn Sie einverstanden sind, wird der Heil- und Kostenplan von Ihnen unterzeichnet - vorher kann nicht mit der Arbeit begonnen werden.
4. Terminvereinbarung
Sind alle Fragen geklärt, kann ein Termin zur Durchführung der geplanten prothetischen Versorgung vereinbart werden. Die Damen an der Rezeption werden einen mit Ihnen zusammen einen passenden Zeitpunkt zum Beginn der Behandlung finden und Ihnen letzte Fragen beantworten.