Geeignete Zahnzusatzversicherung

Welche Zahnzusatzversicherung ist für mich geeignet?

Seit der Gesetzgeber die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte eröffnet hat, einen zusätzlichen privaten Versicherungsschutz für die ambulante Behandlung von Zahn- und Kieferbehandlungen abzuschließen, boomt der Markt für Zahnzusatzversicherungen. Mittlerweile gibt es so viele verschiedene Tarife, dass eine Empfehlung durch den Zahnarzt kaum noch möglich ist. Verschiedene Kriterien sind Argumente für den einen oder anderen Versicherer. Wir empfehlen grundsätzlich, einen unabhängigen Versicherungsvermittler aufzusuchen, um eine umfassende Beratung zu erhalten. Grundsätzlich unterscheiden sich die verschiedenen Versicherungsverträge in der Höhe des monatlichen Beitrages und im Versicherungsumfang.

Kriterien zur Auswahl einer Zahnzusatzversicherung können sein:

  1. Wie ist die Annahmepolitik des Versicherers: Werden bereits fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Wie werden Vorerkrankungen beurteilt?
  2. Wie viel will der Versicherer von Ihnen wissen: Wird eine Kopie der Zahnbehandlungskartei Ihres Zahnarztes verlangt oder reicht ein aktueller Zahnstatus und die Beantwortung einiger kurzer Fragen?
  3. Gibt es eine Frist, bis die erste Erstattung erfolgt?
  4. Gibt es eine Begrenzung in der Höhe der jährlichen Erstattung von Behandlungskosten?
  5. Wird die regelmäßige professionelle Zahnreinigung erstattet? Wenn ja, wie oft pro Jahr und in welcher Höhe?
  6. Orientiert sich der Versicherungsumfang an der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung, oder wird eine Kostenübernahme unabhängig beurteilt?
  7. Wie hoch ist der monatliche Beitrag?
  8. Wie ist der Anstieg des monatlichen Beitrages über die Jahre einzuschätzen?
  9. Wie wird der abgelaufene Behandlungsfall abgewickelt: Wird unproblematisch erstattet oder entstehen zermürbende Briefwechsel um an Informationen zu gelangen?
  10. Erfolgt eine zeitnahe Erstattung in zugesagter Höhe oder werden trotz Zusage Abzüge vorgenommen?
Es gibt durchaus private Krankenversicherer, deren Versicherungsbedingungen nahezu alle oben genannten Kriterien recht positiv beinhalten. Eine Beurteilung dieser Kriterien sollte mit Ihnen zusammen durch einen Fachmann für Krankenversicherungen durchgeführt werden. Ihr Zahnarzt kann lediglich unterstützend zu Fragen Ihres Befundes sein.

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