Beantragung von Zahnersatz bei einer gesetzlichen Krankenversicherung
1. Heil- und Kostenplan zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Zahnersatzplanung (Heil- und Kostenplan) wird von Ihnen an die gesetzliche Krankenversicherung geschickt oder persönlich eingereicht. Bitte denken Sie an Ihr ausgefülltes Bonusheft bei der Beantragung.
Die gesetzliche Krankenversicherung prüft und genehmigt den Heil- und Kostenplan und sendet ihn an Sie zurück. Auf dem rosafarbenen Formular ist schriftlich die Höhe der Erstattung vermerkt.
2. Genehmigten Heil- und Kostenplan unterschrieben an die Praxis
Nachdem Sie die von der gesetzlichen Krankenversicherung bearbeiteten Heil- und Kostenplan zurückbekommen haben, können Sie eine Entscheidung treffen, ob die von uns für Sie beantragte Therapie aus finanzieller Sicht möglich ist. Bei Unklarheiten ist zunächst die gesetzliche Krankenversicherung oder Ihr Ansprechpartner. Bleiben Fragen offen, versuchen wir Sie bestmöglich zu unterstützen. Wenn Sie mit der geplanten Behandlung einverstanden sind, wird der Heil- und Kostenplan von Ihnen unterzeichnet - vorher kann nicht mit der Arbeit begonnen werden.
3. Terminvereinbarung
Sind alle Fragen geklärt, kann ein Termin zur Durchführung der geplanten prothetischen Versorgung vereinbart werden. Die Damen an der Rezeption werden einen mit Ihnen zusammen einen passenden Zeitpunkt zum Beginn der Behandlung finden und Ihnen letzte Fragen beantworten.