Beantragung von Zahnersatz bei einer privaten Krankenversicherung wenn ein Anspruch auf Beihilfe besteht
In vielen Verträgen von privaten Krankenversicherungen werden mittlerweile die Versicherten verpflichtet, jede Art von Zahnersatz vor Beginn der Behandlung in Form eines Heil- und Kostenplanes zu beantragen. Wird ohne Kenntnis des privaten Krankenversicherers mit der Versorgung begonnen, kann es zu einer Verweigerung der Erstattung der Behandlungskosten kommen. Die Beihilfestellen verfahren ebenso.
Grundsätzlich gilt folgende Reihenfolge bei der Einreichung der Unterlagen:
1. Heil- und Kostenplan zur Beihilfe
Die Zahnersatzplanung (Heil- und Kostenplan) wird von Ihnen an Beihilfe geschickt oder persönlich eingereicht. Die zuständige Beihilfe prüft und genehmigt den Heil- und Kostenplan und sendet ihn an Sie zurück. Die Regeln, nach denen die Sachbearbeiter der Beihilfestelle Ihren Behandlungsfall prüfen, weichen zum Teil von denen der Gebührenordnung ab. So kann es vorkommen, dass Ihre Beihilfestelle zwar grundsätzlich eine Therapie anerkennt, aber lediglich begrenzte, nach behördeninternen Regeln festgelegte Beträge erstattet. In einem Anschreiben ist schriftlich die Höhe der Erstattung vermerkt.
2. Genehmigten Heil- und Kostenplan zur privaten Krankenversicherung
Ein Duplikat des Heil- und Kostenplan wird an den privaten Krankenversicherer geschickt. Dies kann zeitgleich geschehen, da die private Versicherung unabhängig von der Beihilfestelle Ihren Behandlungsplan prüft. In einem Anschreiben wird Ihnen die Höhe der Kostenübernahme mitgeteilt.
3. Genehmigten Heil- und Kostenplan unterschrieben an die Praxis
Nachdem Sie die von den beiden Versicherern bearbeiteten Unterlagen zurückbekommen haben, können Sie eine Entscheidung treffen, ob die von uns für Sie beantragte Therapie aus finanzieller Sicht möglich ist. Bei Unklarheiten sind zunächst die private Krankenversicherung oder der Versicherungsvermittler, bzw. die Sachbearbeiter Ihrer Beihilfestelle Ihre Ansprechpartner. Bleiben Fragen offen, versuchen wir Sie bestmöglich zu unterstützen. Wenn Sie einverstanden sind, wird der Heil- und Kostenplan von Ihnen unterzeichnet - vorher kann nicht mit der Arbeit begonnen werden.
4. Terminvereinbarung
Sind alle Fragen geklärt, kann ein Termin zur Durchführung der geplanten prothetischen Versorgung vereinbart werden. Die Damen an der Rezeption werden einen mit Ihnen zusammen einen passenden Zeitpunkt zum Beginn der Behandlung finden und Ihnen letzte Fragen beantworten.