Inlay

Was ist ein Inlay?
Bei einer Einlagefüllung oder Inlay handelt es sich um eine Füllung, die außerhalb des Körpers hergestellt wird. Die Zerstörung des Zahnes ist nicht so groß, dass eine Überkronung angezeigt ist, jedoch nicht mehr so klein, dass die Versorgung mit einer plastischen geklebten Füllung dauerhaften Erfolg verspräche. Nach der Vorbereitung des Zahnes für ein Inlay wird eine Abformung genommen. Alle Arbeitsvorgänge sind mit einer sanften lokalen Betäubung möglich - ganz ohne Schmerz. Danach wird im zahntechnischen Labor ein Modell aus Gips hergestellt. Auf diesem Modell wird das Inlay hergestellt. Da dieser Prozess einige zeit in Anspruch nimmt, ist immer eine zweite Behandlungssitzung notwendig. Zur Überbrückung der Herstellungszeit wird der Zahn mit einem Provisorium geschützt. Als dauerhafte Materialien für ein Inlay kommen Gold oder Keramik in Frage.

Inlays aus Gold
Bis Mitte der 90er Jahre waren Inlays aus Gold die am häufigsten verwendete Methode. Gold lässt sich durch seine Weichheit auch im Mund noch verformen. Wird ein Goldinlay mit geübter, erfahrener Hand angefertigt und im Mund eingegliedert entstehen technisch ausgereifte Versorgungen. Sehr lange Haltbarkeiten von zum Teil über 20 Jahre sind möglich.

Inlays aus Keramik
Die Inlays aus Gold wurden abgelöst von Einlagefüllungen aus Keramik. Mit modernen Methoden können perfekt und natürlich aussehende kleinste Keramikstücke hergestellt werden. Im Gegensatz zu den Keramikinlays früherer Zeiten, sind heute nur geringe Verluste der natürlichen Substanz nötig. Schönes Aussehen und lange Haltbarkeit bedeuten nicht zwangsläufig ein großes Opfer an gesunder Zahnsubstanz.

Eine alternative Methode zur Herstellung eines keramischen Inlays besteht in der Anwendung des so genannten Cerek-Verfahrens. Hierbei wird - statt in einem zahntechnischen Labor - das Inlay in einer Maschine durch einen Fräsvorgang hergestellt. Aus unserer Erfahrung ist die Passgenauigkeit nicht so perfekt, wie die eines vom Zahntechniker hergestellten Inlays.

Erstattung der Behandlung mit Inlays durch Krankenversicherungen
Die Erstattung der Behandlungskosten bei der Versorgung mit Inlays sind Bestandteil fast aller privater Krankenversicherungsverträge. Je nach Schwierigkeitsgrad und Aufwand im zahntechnischen Labor erfolgt häufig eine vollständige Erstattung. Bei gesetzlich Versicherten kann grundsätzlich eine Abrechnung einer Füllung über die Krankenversicherungskarte erfolgen. Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte können - je nach abgeschlossenem Vertrag - einen Teil des Eigenanteils übernehmen.

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