Prophylaxe im medizinischen Sinn ist ein Oberbegriff für alle Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten verhindern. In de Bundesrepublik Deutschland sind die meisten Menschen im System der gesetzlichen Krankenkassen versichert. In diesem Zusammenhang versteht man unter IP das Programm, das die Vorsorge von Kindern ab dem sechsten Lebensjahr bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr regelt.
Ohne eine Zuzahlung und ohne die Entrichtung der Praxisgebühr werden bei allen gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen vom 6. bis zum 18. Lebensjahr folgende Leistungen erstattet:
- Entfernen harter Zahnbeläge
- Erhebung des Mundhygienestatus
- Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen
- Lokale Fluoridierung der Zähne
- Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren
- Beginn der oben genannten individuellen Prophylaxemaßnahmen vor dem sechsten Lebensjahr
- Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Prämolaren
- Häufiger als zweimal pro Jahr stattfindende vorbeugende Behandlungen